unsere leistungen

Architekturleistungen für Neubau, Umbau und Bestand — von der ersten Idee bis zur Baugenehmigung und darüber hinaus. Die Leistungsphasen 1 bis 5 werden vollständig durch das Büro erbracht. Für Bauleitung und Objektbetreuung (LP 6–9) steht ein fester Kooperationspartner zur Verfügung — abgestimmt, erprobt, ohne Schnittstellenverlust.

neubau


Planung von Mehrfamilienwohnhäusern und Wohngebäuden im Geschosswohnungsbau. Grundlage ist ein präzises Verständnis von Grundstück, Baurecht und wirtschaftlicher Realisierbarkeit — bereits in der Konzeptphase. Die Entwurfsarbeit verbindet städtebauliche Sorgfalt mit nutzbarer Grundrissqualität.

Typische Aufgaben: Eigentumswohnungen, Mehrfamilienhäuser, Neubauprojekte für private Bauherren und Projektentwickler.

bauen im bestand


Umbauten, Erweiterungen und Nutzungsänderungen erfordern eine andere Planungslogik als der Neubau — mehr Analyse, mehr Improvisation, mehr Erfahrung im Umgang mit dem Unvorhergesehenen. Das Büro kennt die rechtlichen und konstruktiven Besonderheiten des Bauens im Bestand und plant mit dem Gebäude, nicht gegen es.

Typische Aufgaben: Umbau und Modernisierung, Dachgeschossausbau, Nutzungsänderungen, Anbau und Aufstockung.

planungsrecht und genehmigung


Baurecht ist keine Hürde, sondern Planungsgrundlage. Das Büro übernimmt die vollständige Vorbereitung und Einreichung von Bauanträgen, Bauvoranfragen und Befreiungsanträgen nach § 31 Abs. 2 BauGB. Bebauungsplananalyse, Abstimmung mit Behörden und Nachweisführung gehören zum Standard — nicht zum Sonderauftrag.

Typische Aufgaben: Bauantrag, Bauvoranfrage, Befreiungsantrag, Nutzungsänderung, behördliche Abstimmung.

barrierefreie planung


Barrierefreiheit nach DIN 18040 ist kein Zusatz — sie ist Entwurfsprinzip. Das Büro plant barrierefrei von der Grundstücksgrenze bis in die Wohnung: schwellenlos, mit ausreichenden Bewegungsflächen, mit rollstuhlgerechten Erschließungen. Auch die planliche Begründung und Dokumentation von Abweichungen gehört zum Leistungsbild.

Typische Aufgaben: Barrierefreier Neubau, Umbau für eingeschränkte Mobilität, Planung nach DIN 18040-1 und 18040-2.

barrierefreikonzepte nach §9a BauPrüfVO NRW


Für neu zu errichtende öffentlich zugängliche Gebäude und große Sonderbauten nach § 50 Abs. 2 BauO NRW 2018 ist das Barrierefrei-Konzept seit 2020 verpflichtender Bestandteil der Bauvorlagen. Es ist eine schutzzielorientierte, objektkonkrete Bewertung der baulichen, technischen und organisatorischen Anforderungen der Barrierefreiheit — und deutlich mehr als ein Formularnachweis.

Das Büro verfügt über Planungserfahrung in Pflege- und Betreuungseinrichtungen aus mehr als einem Jahrzehnt beruflicher Tätigkeit: Pflegeheime mit über 90 Plätzen, Einrichtungen des Betreuten Wohnens, Tagespflege, Inklusionsprojekte und öffentliche Bauten — Leistungsphasen 1 bis 5, Raum NRW und Rheinland. Diese Erfahrung ist planlich erprobt und behördlich geprüft.

Typische Leistungen:

Erstellung von Barrierefreikonzepten mit schriftlichem Erläuterungsbericht und zeichnerischen Nachweisen gemäß § 9a BauPrüfVO NRW

Begründung und Dokumentation von Ausnahmen nach § 49 Abs. 3 BauO NRW 2018

Prüfung und Beratung bestehender Konzepte nach DIN 18040-1 und DIN 18040-2

Beratung in LP 1 und 2 — dort, wo Barrierefreiheit noch ohne Mehrkosten integrierbar ist

Zertifizierung als DIN-Geprüfter Fachplaner für barrierefreies Bauen (DIN CERTCO) in Vorbereitung.

leistungsphasen im überblick


LP1 Grundlagenermittlung

Aufgabe klären, Ziele definieren, Standort analysieren

LP2 Vorplanung

Konzept entwickeln, Machbarkeit prüfen

LP3 Entwurfsplanung

Entwurf ausarbeiten, Kosten einschätzen

LP4 Genehmigungsplanung

Bauantrag erstellen und einreichen

LP5 Ausführungsplanung

Bauzeichnungen für die Ausführung

LP6 - 9 Bauleitung und Abschluss

Über Kooperationspartner